Hegering Ochtrup e.V.
Brauchbarkeitsprüfung
Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden im Land NRW
Gemäß des Landesjagdgesetzes NRW sind nur brauchbare Jagdhunde bei der Jagdausübung zu verwenden. Die Brauchbarkeit des Jagdhundes kann durch das bestehen einer Prüfung nachgewiesen werden. Hierzu hat der LJV NRW eine Brauchbarkeitsprüfungsordnung veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Brauchbarkeitsprüfungsordnung werden jährlich durch die Kreisjägerschaften sowie die Mitgliedsvereine des JGHV in NRW Brauchbarkeitsprüfungen angeboten.
Der Hegering Ochtrup e.V. wünscht seinen Mitgliedern bei allen Brauchbarkeitsprüfungen viel Erfolg, harmonische Prüfungsabläufe sowie spitzen Ergebnisse.
Wenn ein guter Ratschlag oder Hilfe rund um die Brauchbarkeitsprüfung benötigt wird, ist der Obmann für das Hundewesen im Hegering Ochtrup e.V. für Euch da.
Hier findet Ihr wichtige Informationen vom LJV zur Brauchbarkeit:
- Richtlinien zur Brauchbarkeit
- Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung
- Nachweis des Verhaltens am Stück Schalenwild